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Der markenrechtliche Begriff der Benutzung nach der Markenrechtsreform
Marken verleihen ein subjektives ausschließliches Recht. Die Reichweite dieses Markenrechts ist jedoch höchst umstritten, was in der Praxis bereits zu zahlreichen Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH geführt hat. Dabei spielt insbesondere die Auslegung des Tatbestandsmerkmals der »Benutzung« einer Marke eine zentrale Rolle. Die Neuformulierung der Verletzungstatbestände und Schrankenregelungen im Zuge der europäischen Markenrechtsreform 2015 sowie die Rechtsprechung des EuGH im Fall ...

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